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René Pfisterer

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Die wichtigsten Steuern für Gewerbetreibende – Was? Wann? Wo?

aktualisiert am: May 22, 2024

Bevor wir mit dem Thema Steuern loslegen, braucht es eine Abgrenzung zum Begriff Freelancer. Gewerbetreibende sind Selbständige die ein Gewerbe ausführen. Das Gewerbe ist eine wirtschaftliche Tätigkeit, die der Selbständige auf eigene Rechnung in der eigenen Verantwortung sowie mit der Absicht ausübt, dauerhaft damit einen Gewinn zu erzielen. Im Zweifelsfall entscheidet das Finanzamt, ob Du ein Gewerbetreibender oder ein Freelancer bist.


Zu den besonderen Merkmalen von Freiberuflern gehören deren speziellen Fachkenntnisse beziehungsweise handwerklichen Fähigkeiten in ihrem Beruf, das sind zum Beispiel: Rechtsanwälte, Ärzte, Notare. Sobald Du beim Finanzamt ein Gewerbe anmeldest, bist Du Gewerbetreibender und musst zusätzlich zur Einkommenssteuer, Umsatzsteuer und Kirchensteuer noch die Gewerbesteuer zahlen plus den Solidaritätszuschlag.


Um die Grundlagen des deutschen Steuerrechts zu verstehen, muss man kein Steuerberater sein. Es ist sicher von Vorteil, einen kundigen Steuerberater zu involvieren, aber Du kannst das auch alleine schaffen. «Steuern sind Chefsache»! Die Basis dessen, woraus sich der endgültige Steuerbetrag zusammensetzt, sollte jeder Freelancer verstanden haben.


Heute gebe ich Dir einen Überblick über die 4 wichtigsten Steuern, über die Du mit einem Gewerbe unbedingt Bescheid wissen musst!

Da dies eine Ergänzung zum Blog "Die wichtigsten Steuern für Freelancer" ist, ergänze ich die Gewerbesteuer oben und die anderen bereits erklärten kommen darunter. 

#1 Die Gewerbesteuer

Als Gewerbetreibender bist Du Einkommens- und Gewerbesteuerpflichtig und das ist der gravierende Unterschied zum Freelancer.

  • Die Gewerbesteuer ist eine Steuer für gewerbliche Unternehmen, die sich am Unternehmensgewinn orientiert.
  • Die Gewerbesteuer ist die mitunter wichtigste Einnahmequelle von Gemeinden und Kommunen.
  • Sie ist geregelt im Gewerbesteuergesetz (GewStG) 

Auch die Gewerbesteuer hat einen Freibetrag, dieser beträgt 2022 24.5000 Euro. Sobald Dein Gewinn diesen Betrag überschreitet, musst Du Gewerbesteuer bezahlen. Um Doppelbesteuerungen zu vermeiden, wird die gezahlte Gewerbesteuer mit der Einkommenssteuer verrechnet. Der Gewinn wird über die EÜR oder die GuV ermittelt und ist die Grundlage für den Gewerbeertrag, aus dem die zu zahlende Gewerbesteuer berechnet wird.


Die Gewerbesteuer wird wie folgt berechnet:

Gewerbesteuer = (Gewerbeertrag - 24.500 EUR) × 3,5 % × Gewerbesteuerhebelsatz

Steuermessbetrag = 3,5%

Gewerbesteuerhebelsatz = wird von jeder Gemeinde individuell festgelegt


Als Gewerbetreibender bist du dazu verpflichtet, eine Gewerbesteuererklärung abzugeben. Darin enthalten sind die Gewinne aus Deiner gewerblichen Tätigkeit sowie Hinzurechnungen, Kürzungen, Gewerbeertrag, Gewerbeverluste und Angaben zur Verlustfeststellung. Aus diesen Angaben heraus ermittelt das Finanzamt den Betrag, den Du als Gewerbetreibender zahlen musst.

#2 Die Einkommenssteuer

Du musst alle Einkünfte, die Du aus Deiner selbständigen Arbeit erwirtschaftet hast, mit der Einkommenssteuererklärung dem Finanzamt offen legen. Die Einkommenssteuer errechnet sich aus dem zu versteuernden Gewinn.


Hier ein paar Fakten:

  • sie wird unabhängig vom erzielten Einkommen eingereicht
  • sie wird jährlich eingereicht - der Stichtag ist immer der 31. Mai des Folgejahres
  • alle Einkommensarten werden berücksichtigt
  • Nachweise zu Kosten und Einnahmen sowie sonstige betrieblich und steuerlich relevante Dokumente müssen bis zu zehn Jahre aufbewahrt werden

Der Grundfreibetrag steht jedem zu und wird nicht versteuert. Er betrug im Jahr 2020 9.408€, im Jahr 2019 betrug er 9.168€ und 2018 waren es 9.000€.

Je mehr Du mit Deinem Gewerbe verdienst, desto mehr Einkommenssteuer musst Du bezahlen. Die Steuererklärung selbst muss durch die amtlichen Dokumente des Finanzamtes erfolgen. Hierfür ist seit 2011 ausschliesslich das Programm ELSTER (kostenlos und vom Finanzamt gestellt) zu nutzen. Auch andere Programme sind kompatibel, aber mit der direkten Verbindung ist es um einiges einfacher.


💡Mein Tip:

Berechne die Einkommenssteuer vorher und bilde Dir Rücklagen auf einem designierten (Steuer) Konto. Sorge dafür, dass du ein finanzielles Polster aufbaust, das mindestens 25% über den Steuerrückzahlungen liegt. 

 

#3 Die Umsatzsteuer

Umsatzsteuerpflichtig bist Du dann, wenn Du kein Kleinunternehmer nach § 19 UStG bist. Die Kleinunternehmerregelung kannst Du als Selbständiger oder Freiberufler in Anspruch nehmen. Die Umsatzsteuer, die Du erhebst (auf Deinen Rechnungen), geht ans Finanzamt. Die Umsatzsteuer kennst Du auch als Mehrwertsteuer, diese 7 bzw. 19 Prozent sind ein durchlaufender Posten.


Welcher Satz auf Dich und Dein Unternehmen zutrifft, ist von der Art des Produktes oder der Dienstleistung abhängig. Das Gute an der Umsatzsteuer ist, Du musst sie nicht nur selbst zahlen, sondern kannst sie auf Deine eigenen Ausgaben zurückverlangen. Bei der Anschaffung zahlst Du den Bruttopreis und bei der Umsatzsteuervoranmeldung kannst Du diesen Betrag von der Steuer absetzen.


Die Umsatzsteuer ist eine Jahressteuer. Abhängig von der Höhe Deiner Einnahmen musst Du die Umsatzsteuer monatlich oder vierteljährlich bezahlen. Dafür machst Du eine Umsatzsteuervoranmeldung. Durch die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen wird erreicht, dass es zu einem geringeren Zahlungsausfallsrisiko kommt. In welchem Rhythmus Deine Zahlungen ans Finanzamt erfolgen müssen, hängt davon ab, wie die Festsetzung vom Finanzamt ist. Bei einer Umsatzsteuerschuld von mehr als 7.500 € kann der Unternehmer freiwillig monatliche Voranmeldungen abgeben.


💡Mein Tip:

Mit Lexoffice kann die Anmeldung über die Schnittstelle zum ELSTER-Portal abgegeben werden und das erspart viel Zeit und Nerven.

#4 Die Kirchensteuer

Je nach Konfession und Kirchenzugehörigkeit darfst Du von Deinem Einkommen auch die Kirchensteuer bezahlen. Auch diese kannst Du vorher berechnen.


💡Mein Tip:

Mithilfe der Einkommenssteuertabelle kannst Du auch diesen Betrag berechnen.

#5 Der Solidaritätszuschlag

Der Solidaritätszuschlag wurde nach der deutschen Wiedervereinigung eingeführt und unterstützte das Projekt Aufbau Ost. Seit 2021 zahlen nur noch bestimmte Einkommensgruppen den Solidaritätszuschlag. Für rund 90% der Steuer zahlenden Bevölkerung entfällt dieser Beitrag komplett, der Grund: die Freigrenze wurde deutlich erhöht und beträgt momentan 17.000 €. 


💡Mein Tip:

Mithilfe der Einkommenssteuertabelle kannst Du auch diesen Betrag berechnen.

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Über den Autor

René Pfisterer

Ich arbeite seit 2010 in der Digitalbranche und bin davon insgesamt 7 Jahre selbstständig.

Es war ein langer Weg voller Höhen und Tiefen, voller „Trial and Error“ und unangenehmer Konfrontationen mit mir selbst… Zweimal stand ich selbst kurz vor dem finanziellen Aus und habe dann eine 180° Kehrtwende hingelegt.

Trotz aller Widrigkeiten habe ich es schließlich geschafft, ein effektives System für meine Selbstständigkeit. Dieses System bildet heute die Basis für mein Fortbestehen als Freelancer.


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