Für viele Freelancer ist das Thema Steuern ein Buch mit 7 Siegeln, dass viele bis auf den letzten Moment ignorieren und verdrängen. Im bürokratischen Urwald Deutschlands den Überblick über Steuern zu behalten ist gar nicht so leicht, nach diesem Beitrag seid ihr hoffentlich um einiges schlauer und könnt gelassener da ran gehen.
Um die Grundlagen des deutschen Steuerrechts zu verstehen, muss man kein Steuerberater sein. Es ist sicher von Vorteil, einen kundigen Steuerberater zu involvieren, aber du kannst das auch alleine schaffen. «Steuern sind Chefsache»! Die Basis dessen, woraus sich der endgültige Steuerbetrag zusammensetzt, sollte jeder Freelancer verstanden haben.
Heute gebe ich Dir einen Überblick über die 3 wichtigsten Steuern, über die Du als Freelancer unbedingt Bescheid wissen musst!
#1 Die Einkommenssteuer
Du musst alle Einkünfte, die Du aus Deiner selbständigen Arbeit erwirtschaftet hast, mit der Einkommenssteuererklärung dem Finanzamt offen legen. Die Einkommenssteuer errechnet sich aus dem zu versteuernden Gewinn.
Hier ein paar Fakten:
- sie wird unabhängig vom erzielten Einkommen eingereicht
- sie wird jährlich eingereicht – der Stichtag ist immer der 31. Mai des Folgejahres
- alle Einkommensarten werden berücksichtigt
- Nachweise zu Kosten und Einnahmen sowie sonstige betrieblich und steuerlich relevante Dokumente müssen bis zu zehn Jahre aufbewahrt werden
Der Grundfreibetrag steht jedem zu und wird nicht versteuert. Er betrug im Jahr 2020 9.408€, im Jahr 2019 betrug er 9.168€ und 2018 waren es 9.000€.
Je mehr Du als Freelancer verdienst, desto mehr Einkommenssteuer musst Du bezahlen. Die Steuererklärung selbst muss durch die amtlichen Dokumente des Finanzamtes erfolgen. Hierfür ist seit 2011 ausschliesslich das Programm ELSTER (kostenlos und vom Finanzamt gestellt) zu nutzen. Auch andere Programme sind kompatibel, aber mit der direkten Verbindung ist es um einiges einfacher.
💡Mein Tip:
Berechne die Einkommenssteuer vorher und bilde Dir Rücklagen auf einem designierten (Steuer) Konto. Sorge dafür, dass du ein finanzielles Polster aufbaust, das mindestens 25% über den Steuerrückzahlungen liegt.
#2 Die Umsatzsteuer
Umsatzsteuerpflichtig bist Du dann, wenn Du kein Kleinunternehmer nach § 19 UStG bist. Die Kleinunternehmerregelung kannst du als Selbständiger oder Freiberufler in Anspruch nehmen. Die Umsatzsteuer, die du erhebst (auf deinen Rechnungen), geht ans Finanzamt. Die Umsatzsteuer kennst du auch als Mehrwertsteuer, diese 7 bzw. 19 Prozent sind ein durchlaufender Posten.
Welcher Satz auf Dich und Dein Unternehmen zutrifft, ist von der Art des Produktes oder der Dienstleistung abhängig. Das Gute an der Umsatzsteuer ist, Du musst sie nicht nur selbst zahlen, sondern kannst sie auf Deine eigenen Ausgaben zurückverlangen. Bei der Anschaffung zahlst Du den Bruttopreis und bei der Umsatzsteuervoranmeldung kannst Du diesen Betrag von der Steuer absetzen.
Die Umsatzsteuer ist eine Jahressteuer. Abhängig von der Höhe Deiner Einnahmen musst Du die Umsatzsteuer monatlich oder vierteljährlich bezahlen. Dafür machst Du eine Umsatzsteuervoranmeldung. Durch die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen wird erreicht, dass es zu einem geringeren Zahlungsausfallsrisiko kommt. In welchem Rhythmus Deine Zahlungen ans Finanzamt erfolgen müssen, hängt davon ab, wie die Festsetzung vom Finanzamt ist. Bei einer Umsatzsteuerschuld von mehr als 7.500 € kann der Unternehmer freiwillig monatliche Voranmeldungen abgeben.
💡Mein Tip:
Mit Lexoffice kann die Anmeldung über die Schnittstelle zum ELSTER-Portal abgegeben werden und das erspart viel Zeit und Nerven.
#3 Die Kirchensteuer
Je nach Konfession und Kirchenzugehörigkeit darfst Du von Deinem Einkommen auch die Kirchensteuer bezahlen. Auch diese kannst Du vorher berechnen.
💡Mein Tip:
Mithilfe der Einkommenssteuertabelle kannst Du auch diesen Betrag berechnen.
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